Schutz vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen – kompetent, zielgerichtet, engagiert.
Geschäftsleiter finden sich in Folge der Insolvenz einer juristischen Person häufig im Fokus einer Haftungsinanspruchnahme (insb. gemäß § 15b Abs. 4 InsO). Karrenstein Glaser schützt Ihre Interessen und bietet eine durchdachte Verteidigung gegen unberechtigte Haftungsansprüche.
Leistungen:
- Haftungsprüfung: Wir analysieren die Vorwürfe im Detail und bewerten, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung oder unzulässige Zahlung vorliegt.
- Verteidigung vor Gericht: Mit fundiertem rechtlichem Know-how vertreten wir Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter.
- Beratung zur Risikominimierung: Wir unterstützen Sie dabei, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Haftungsrisiken zu reduzieren – etwa durch rechtssichere Dokumentation und interne Kontrollmechanismen.
- Verhandlungsführung: Langwierige, kostenintensive und riskante Prozesse können mit Verhandlungsgeschick vermieden werden, um wirtschaftlich tragfähige und Rechtssicherheit schaffende Lösungen zu finden.
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefes Verständnis der Rechtsmaterie, wenn es um Geschäftsführerhaftung geht. Mit juristischer und kaufmännischer Expertise steht die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen in unserem Fokus.