Abwehr von Geschäftsführerhaftung

Fordert der Insolvenzverwalter Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, stehen wir entschlossen an Ihrer Seite. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und entwickeln mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie.

Schutz vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen – kompetent, zielgerichtet, engagiert.


Geschäftsleiter finden sich in Folge der Insolvenz einer juristischen Person häufig im Fokus einer Haftungsinanspruchnahme (insb. gemäß § 15b Abs. 4 InsO). Karrenstein Glaser schützt Ihre Interessen und bietet eine durchdachte Verteidigung gegen unberechtigte Haftungsansprüche.

Leistungen:

  • Haftungsprüfung: Wir analysieren die Vorwürfe im Detail und bewerten, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung oder unzulässige Zahlung vorliegt.
  • Verteidigung vor Gericht: Mit fundiertem rechtlichem Know-how vertreten wir Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter.
  • Beratung zur Risikominimierung: Wir unterstützen Sie dabei, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Haftungsrisiken zu reduzieren – etwa durch rechtssichere Dokumentation und interne Kontrollmechanismen.
  • Verhandlungsführung: Langwierige, kostenintensive und riskante Prozesse können mit Verhandlungsgeschick vermieden werden, um wirtschaftlich tragfähige und Rechtssicherheit schaffende Lösungen zu finden.

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefes Verständnis der Rechtsmaterie, wenn es um Geschäftsführerhaftung geht. Mit juristischer und kaufmännischer Expertise steht die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen in unserem Fokus.

Ablauf und erste Schritte der Mandatsaufnahme

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir klären wichtige Fragen, wie die Dringlichkeit einer möglichen Insolvenzantragstellung, alternative Sanierungsoptionen und die Risiken für die Geschäftsführung.

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen. Sie schildern uns den Sachverhalt und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Kosten entstehen bis hierin für Sie nicht.

Sobald alle wichtigen Fragen geklärt sind und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, leiten wir alle notwendigen rechtlichen Schritte ein. Wir informieren Sie fortlaufend über den weiteren Ablauf und stimmen Korrespondenz eng mit Ihnen ab. Transparenz und individuelle Betreuung stehen im Vordergrund.

Nach der Mandatsaufnahme analysieren wir Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, ganz egal, ob es um die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche, Prozessführung, Vergleichsverhandlungen oder eine Insolvenzberatung geht. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz, der Ihre Interessen widerspiegelt.

Wir agieren, antizipieren und reagieren. Einmal eingeschlagene Wege müssen nicht stoisch verfolgt werden, wenn das Ziel aus den Augen verloren geht. Bis zur Beendigung des Mandats stehen wir daher schützend vor Ihnen und sichern Ihre Interessen. Wir navigieren Sie sicher – auch wenn sich neue Hindernisse in den Weg stellen.

Transparente Kosten

Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich.

Maßgeschneiderte Rechtsberatung: Individuelle Lösungen für Ihren Neustart

Experten für Neuanfänge: Ihre Partner in der Insolvenzberatung

Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. (FH)

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger, Vermieter und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich. Die Begleitung zahlreicher unternehmerischer Entscheidungsprozesse mit engem wirtschafts-, insolvenz- und gesellschaftsrechtlichem Bezug sind Grundlage für seine qualifizierte Beratungstätigkeit.

Rechtsanwalt

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Gründer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter außergerichtlich und gerichtlich. Sein vertieftes Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und Fehlentscheidungen basiert auf der betriebswirtschaftlichen und juristischen Analyse, Bewertung und Begleitung von zahlreichen Sanierungs- und Insolvenzfällen auch in einer namhaften Insolvenzverwalterkanzlei.

Insights & Lösungen: Aktuelles rund um Insolvenzrecht

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