Transparente Kosten –
Ihr Recht, fair beraten zu werden
Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich. Nachfolgend finden Sie einen Überblick.
Insolvenzberatung
Informationen zu den Kosten bei komplexeren Sanierungsmandaten erteilen wir auf Anfrage. Wir treffen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung, in der Inhalt und Umfang unserer Leistungen genau festgelegt werden. In vielen Fällen ist aufgrund der besonderen Lage eine Vorauszahlung erforderlich.
Für die Vorbereitung eines Insolvenzantrages müssen Sie in der Regel mit Kosten von EUR 1.500,00 bis EUR 6.000,00 rechnen.
Vergütungsbestimmender Faktor ist der Zeitaufwand, der durch die Anzahl der Mitarbeiter und Gläubiger sowie den Zustand der Buchhaltung und Ihre Mitwirkung beeinflusst wird. Mit dem nachfolgenden Tool, können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.
Die tatsächliche Vergütung kann geringer oder höher ausfallen und wird in jedem Fall vor kostenauslösenden Maßnahmen mit Ihnen verbindlich vereinbart. In besonderen Fällen nehmen wir auch Rücksicht auf Ihre besondere wirtschaftliche Lage.
Kostenrechner Insolvenzberatung
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Wir rechnen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. So ist gewährleistet, dass Ihre Kosten im Erfolgsfall von der Gegenseite getragen werden.
Erhöhungstatbestände über die außergerichtliche Regelgebühr hinaus, können nur für umfangreiche oder schwierige Tätigkeiten verlangt werden. Geschäftsführerhaftung und Insolvenzanfechtung sind unser Tagesgeschäft und stellen unter Umständen eine schwierige oder umfangreiche Tätigkeit dar.
Vor der Beauftragung klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf und bieten Ihnen gerne auch alternative Vergütungsmodelle (z.B. ein Zeithonorar) an.
Begutachtung
Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit berechnen wir in der Regel nach Aufwand. Der Aufwand wird von uns auf Grundlage der zu prüfenden Unterlagen zuverlässig eingeschätzt.
Bei Gutachten für Insolvenzverwalterkanzleien bestimmt sich die Vergütung nach einer Vereinbarung gemäß § 34 RVG. So ist eine Beauftragung auch bei Masseunzulänglichkeit ohne Risiko möglich; stets vorausgesetzt, dass eine delegationsfähige Aufgabe vorliegt.