Begutachtung

In Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation können Gutachten zur Insolvenzreife für unterschiedliche Zwecke erstellen. Ein Gutachten kann zur Bestätigung oder Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beitragen. Es ist objektiv und überprüfbar.

Zweck und Nutzen

Feststellung der Insolvenzreife

Ein Gutachten zur Insolvenzreife analysiert die finanzielle Situation eines Unternehmens, um zu ermitteln, ob es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß § 17 InsO vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung ist gemäß § 19 InsO gegeben, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.

Gegengutachten

Ein Gutachten zur Insolvenzreife kann als privates Gegengutachten beauftragt werden, um die Richtigkeit früherer Gutachten zu prüfen, oder etwa in einem Strafverfahren einer Behauptung der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten. Ein solches Gutachten kann die Annahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestätigen oder widerlegen.

Entscheidungsgrundlage für Insolvenzverwalter:

Insolvenzverwalter nutzen diese Gutachten zur Unterstützung ihrer Entscheidungen. Sie prüfen, ob weitere insolvenzspezifische Ansprüche, wie zum Beispiel Insolvenzanfechtung gegen Gläubiger oder Geschäftsleiterhaftung gegen Geschäftsführer oder Berater, gerechtfertigt sind. So kann der Insolvenzverwalter im Interesse der Masseschonung von der weiteren kostenintensiven Anspruchsverfolgung oder -ermittlung Abstand nehmen oder beurteilen, ob weitere Masseverbindlichkeiten mit der Aussicht der Massemehrung begründet werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte eines Gutachtens

  • Forensische Analyse typischer Beweisanzeichen der Zahlungsunfähigkeit (Zahlungseinstellung; § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) anhand von der Rechtsprechung entwickelter Indizien.
  • Das Gutachten enthält in der Regel eine Liquiditätsbilanz, die die am Stichtag verfügbaren liquiden Mittel und die kurzfristig hinzukommende Liquidität ins Verhältnis zu fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten stellt. Mittels eigens entwickelter Softwarelösungen, können auch dynamische Betrachtungen für jeden Stichtag angestellt werden, um etwa zu prüfen, ob eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) fortdauert oder ggf. beseitigt wurde.
  • Vermögensneubewertung: Zum Zwecke der Prüfung einer rechnerischen Überschuldung ist eine detaillierte Prüfung sämtliche Bilanzposten erforderlich, wobei Liquidationswerte anzusetzen sind. So lässt sich eine reale Vermögenssituation bestimmen. Dazu gehört auch die Bewertung umstrittener Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • Fortführungsprognose: Eine wesentliche Komponente ist die Analyse der Fortbestandsfähigkeit des Unternehmens. Diese Prognose hilft zu entscheiden, ob eine Unternehmenssanierung möglich ist und enthält einen Finanzplan. Besonderheiten ergeben sich hier, da die Fortführungsprognose nicht nur ein theoretisches Konstrukt ist, sondern physisch vorhanden sein muss. Das Fehlen einer verschriftlichten Fortführungsprognose kann daher bei rechnerischer Überschuldung die rechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) begründen.

Fazit

Ein Gutachten zur Insolvenzreife ist kein Werkzeug, sondern Entscheidungshilfe. Es kann dazu beitragen einen komplexen Sachverhalt aufzuklären. Es ist objektiv und überprüfbar. Es kann zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung oder deren Widerlegung führen und bietet so unter Umständen eine Verteidigungsmöglichkeit gegen anderslautende falsche Feststellungen. Die genaue und sachverständige Analyse der finanziellen Lage durch solche Gutachten ist wesentlich für gerichtliche Entscheidungen. Aber auch die Arbeit der Insolvenzverwaltung kann durch ein Gutachten unterstützt werden, um fundierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle Ansprüche zu verfolgen oder von der Verfolgung Abstand zu nehmen.

Ablauf und erste Schritte der Mandatsaufnahme

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir klären wichtige Fragen, wie die Dringlichkeit einer möglichen Insolvenzantragstellung, alternative Sanierungsoptionen und die Risiken für die Geschäftsführung.

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen. Sie schildern uns den Sachverhalt und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Kosten entstehen bis hierin für Sie nicht.

Sobald alle wichtigen Fragen geklärt sind und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, leiten wir alle notwendigen rechtlichen Schritte ein. Wir informieren Sie fortlaufend über den weiteren Ablauf und stimmen Korrespondenz eng mit Ihnen ab. Transparenz und individuelle Betreuung stehen im Vordergrund.

Nach der Mandatsaufnahme analysieren wir Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, ganz egal, ob es um die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche, Prozessführung, Vergleichsverhandlungen oder eine Insolvenzberatung geht. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz, der Ihre Interessen widerspiegelt.

Wir agieren, antizipieren und reagieren. Einmal eingeschlagene Wege müssen nicht stoisch verfolgt werden, wenn das Ziel aus den Augen verloren geht. Bis zur Beendigung des Mandats stehen wir daher schützend vor Ihnen und sichern Ihre Interessen. Wir navigieren Sie sicher – auch wenn sich neue Hindernisse in den Weg stellen.

Transparente Kosten

Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich.

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Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. (FH)

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger, Vermieter und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich. Die Begleitung zahlreicher unternehmerischer Entscheidungsprozesse mit engem wirtschafts-, insolvenz- und gesellschaftsrechtlichem Bezug sind Grundlage für seine qualifizierte Beratungstätigkeit.

Rechtsanwalt

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Gründer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter außergerichtlich und gerichtlich. Sein vertieftes Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und Fehlentscheidungen basiert auf der betriebswirtschaftlichen und juristischen Analyse, Bewertung und Begleitung von zahlreichen Sanierungs- und Insolvenzfällen auch in einer namhaften Insolvenzverwalterkanzlei.

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