Modifikation des Eigenverwaltungsverfahrens
Voraussetzungen
Ein Schutzschirmverfahren kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Die Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.
Bescheinigung
Zum Antrag muss eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Gutachters vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Sanierung möglich ist und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Zeitraum
Das Unternehmen erhält eine Frist von bis zu drei Monaten, um einen Insolvenzplan zu erstellen, während es weiter in Eigenverwaltung agieren kann.
Zweck des Schutzschirmverfahrens
Frühzeitige Sanierung
Der Hauptzweck ist es, Unternehmen zu ermutigen, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen zu treffen, um eine Insolvenz zu vermeiden oder zu sanieren.
Vollstreckungsschutz
Während des Verfahrens bleibt das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungen geschützt, was eine gewisse Handlungsfreiheit ermöglicht.
Kontrolle und Sanierung
Der Schuldner bleibt verfügungs- und verwaltungsberechtigt unter Aufsicht eines Sachwalters, was den Sanierungsprozess erleichtert.
Sinn des Schutzschirmverfahrens
Vor- und Nachteile
Obwohl das Schutzschirmverfahren Unternehmen die Möglichkeit gibt, in Eigenverwaltung zu sanieren, ist es mit höherem Aufwand und Kosten verbunden. Die Notwendigkeit einer Gutachterbescheinigung und der zeitliche Druck können für Unternehmen, die bereits unter Druck stehen, eine zusätzliche Belastung darstellen.
Praktische Anwendung
In der Praxis wird das Schutzschirmverfahren seltener genutzt, da viele Unternehmen lieber das weniger aufwendige Eigenverwaltungsverfahren nach § 270b InsO wählen, das auch bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit möglich ist.
Fazit
Das Schutzschirmverfahren bietet einen Rahmen für die frühzeitige Sanierung unter Insolvenzschutz, hat aber aufgrund der spezifischen Voraussetzungen und des Mehraufwands nicht immer die gewünschte Akzeptanz gefunden. Unternehmen müssen abwägen, ob die Vorteile des Schutzschirmverfahrens die zusätzlichen Anforderungen rechtfertigen.