Begutachtung
- Ersteinschätzung und Mandatserteilung
Der Begutachtungsprozess beginnt immer mit der Analyse von Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen. Im Rahmen einer Erstberatung wird der ungefähre Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bestimmt. Als Sachverständiger oder (vorläufiger Insolvenzverwalter) werden Sie auf offensichtliche Ansprüche, deren Ermittlung und Durchsetzung zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters gehört, aufmerksam gemacht. Diese Ersteinschätzung kann als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob eine verfahrenskostendeckende Masse zu erwarten ist und ob die Ausermittlung insolvenzspezifischer Sachverwalte mit eigenen Mitteln möglich ist oder durch Spezialisten erfolgen muss.
- Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Eine detaillierte Prüfung der Buchhaltung erfolgt mit Hilfe von Softwareanalysen, für die wie eigene datenbankgestützte Anwendungen entwickelt haben. Dabei kann unter Berücksichtigung der wesentlichen Parameter, wie Fälligkeiten, Kreditlinien, Plausibilität der Buchhaltung, für jeden Kalendertag ein Liquiditätsstatus erstellt werden. Die objektiven Feststellungen werden mit der Geschäftskorrespondenz verplausibilisiert. Alle Feststellungen werden dokumentiert.
- Analyse des Zahlungsverkehrs
Im Auftrag des Insolvenzverwalters können wir den Zahlungsverkehr des Schuldners umfassend analysieren. Dabei erfolgt eine Analyse sämtlicher Rechtshandlungen über Zeiträume von mehreren Jahren bis zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vermögensverschiebungen an „neue“ Gläubiger oder Buchungen mit dem Zweck der Verschleierung solcher Rechtshandlungen werden detailliert, digital und datenbasiert untersucht. Unsere Untersuchungen decken einfache Auffälligkeiten wie Zahlungsverzögerungen oder Beziehungen zu nahestehenden Personen auf, um mögliche anfechtbare Rechtshandlungen zu identifizieren.
- Votierung und Gutachtenerstellung
Unsere Rechtsanwälte votieren die Analyseergebnisse und erstellen ein Gutachten. Dieses beinhaltet die rechtliche Würdigung der festgestellten Sachverhalte, dokumentiert potenzielle Ansprüche und benennt Risiken. Unsere Gutachten sind präzise und objektiv.
- Umsetzung und gerichtliche Durchsetzung
Auf Basis des Gutachtens wird der Insolvenzverwalter in die Lage versetzt die Gründe für die Nichtdurchsetzung behaupteter Ansprüche darzulegen und bestehende Ansprüche selbst oder mit Prozessanwälten zu verfolgen.