Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
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Das Schutzschirmverfahren, geregelt in § 270d der Insolvenzordnung (InsO), ist eine spezielle Variante der Eigenverwaltung (§ 270 ff InsO). Es bietet Vorteile aber erhöht zugleich den Zeitdruck für eine Sanierung durch Insolvenzplan. Zahlungsunfähigkeit darf nicht bereits eingetreten sein.
Geschäftsführerhaftung
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Die Abwehr und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (untechnisch: Geschäftsleiterhaftung) bildet einen zentralen Schwerpunkt von Karrenstein Glaser. Wir kennen die Rechtsprechung, wenden das Recht an und entwickeln eigene Argumentationen. Unser Beratungsschwerpunkt: Organhaftung in der Insolvenz.
Insolvenzgründe
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Nicht alles dreht sich um die Insolvenzgründe im Insolvenzrecht; aber sie stehen am Anfang von allem. Zwingende Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit und die rechtliche Überschuldung. Daneben hat der fakultative Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hohe praktische Bedeutung.
Eigenverwaltung
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Die Eigenverwaltung nach §§ 270–285 InsO ermöglicht es Schuldnern, während eines Insolvenzverfahrens unter Aufsicht eines Sachwalters die Geschäftsführung fortzuführen.
Sanierung & Restrukturierung
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Sanierung und Restrukturierung zielen darauf ab, Unternehmen aus der Krise zu führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen – sowohl außerhalb als auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Insolvenzplan
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Der Insolvenzplan bietet eine flexible Möglichkeit, Unternehmen zu sanieren oder die Insolvenz und Befriedigung der Gläubiger zu strukturieren.
Begutachtung
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In Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation können Gutachten zur Insolvenzreife für unterschiedliche Zwecke erstellen. Ein Gutachten kann zur Bestätigung oder Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beitragen. Es ist objektiv und überprüfbar.
Insolvenzanfechtung
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Wir sind Ihre Experten für Insolvenzanfechtung mit über fünfzehn Jahren Erfahrung und spezialisiertem Know-how. Wir kennen die Rechtsprechung, wenden das Recht an und entwickeln eigene Argumentationen. Insolvenzanfechtung ist unsere Kernkompetenz.