Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO

Das Schutzschirmverfahren, geregelt in § 270d der Insolvenzordnung (InsO), ist eine spezielle Variante der Eigenverwaltung (§ 270 ff InsO). Es bietet Vorteile aber erhöht zugleich den Zeitdruck für eine Sanierung durch Insolvenzplan. Zahlungsunfähigkeit darf nicht bereits eingetreten sein.

Modifikation des Eigenverwaltungsverfahrens

Voraussetzungen

Ein Schutzschirmverfahren kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Die Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.

Bescheinigung

Zum Antrag muss eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Gutachters vorgelegt werden, die bestätigt, dass die Sanierung möglich ist und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Zeitraum

Das Unternehmen erhält eine Frist von bis zu drei Monaten, um einen Insolvenzplan zu erstellen, während es weiter in Eigenverwaltung agieren kann.

Zweck des Schutzschirmverfahrens

Frühzeitige Sanierung

Der Hauptzweck ist es, Unternehmen zu ermutigen, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen zu treffen, um eine Insolvenz zu vermeiden oder zu sanieren.

Vollstreckungsschutz

Während des Verfahrens bleibt das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungen geschützt, was eine gewisse Handlungsfreiheit ermöglicht.

Kontrolle und Sanierung

Der Schuldner bleibt verfügungs- und verwaltungsberechtigt unter Aufsicht eines Sachwalters, was den Sanierungsprozess erleichtert.

Sinn des Schutzschirmverfahrens

Vor- und Nachteile

Obwohl das Schutzschirmverfahren Unternehmen die Möglichkeit gibt, in Eigenverwaltung zu sanieren, ist es mit höherem Aufwand und Kosten verbunden. Die Notwendigkeit einer Gutachterbescheinigung und der zeitliche Druck können für Unternehmen, die bereits unter Druck stehen, eine zusätzliche Belastung darstellen.

Praktische Anwendung

In der Praxis wird das Schutzschirmverfahren seltener genutzt, da viele Unternehmen lieber das weniger aufwendige Eigenverwaltungsverfahren nach § 270b InsO wählen, das auch bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit möglich ist.

Fazit

Das Schutzschirmverfahren bietet einen Rahmen für die frühzeitige Sanierung unter Insolvenzschutz, hat aber aufgrund der spezifischen Voraussetzungen und des Mehraufwands nicht immer die gewünschte Akzeptanz gefunden. Unternehmen müssen abwägen, ob die Vorteile des Schutzschirmverfahrens die zusätzlichen Anforderungen rechtfertigen.

Ablauf und erste Schritte der Mandatsaufnahme

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir klären wichtige Fragen, wie die Dringlichkeit einer möglichen Insolvenzantragstellung, alternative Sanierungsoptionen und die Risiken für die Geschäftsführung.

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen. Sie schildern uns den Sachverhalt und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Kosten entstehen bis hierin für Sie nicht.

Sobald alle wichtigen Fragen geklärt sind und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, leiten wir alle notwendigen rechtlichen Schritte ein. Wir informieren Sie fortlaufend über den weiteren Ablauf und stimmen Korrespondenz eng mit Ihnen ab. Transparenz und individuelle Betreuung stehen im Vordergrund.

Nach der Mandatsaufnahme analysieren wir Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, ganz egal, ob es um die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche, Prozessführung, Vergleichsverhandlungen oder eine Insolvenzberatung geht. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz, der Ihre Interessen widerspiegelt.

Wir agieren, antizipieren und reagieren. Einmal eingeschlagene Wege müssen nicht stoisch verfolgt werden, wenn das Ziel aus den Augen verloren geht. Bis zur Beendigung des Mandats stehen wir daher schützend vor Ihnen und sichern Ihre Interessen. Wir navigieren Sie sicher – auch wenn sich neue Hindernisse in den Weg stellen.

Transparente Kosten

Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich.

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