GUTACHTEN FÜR INSOLVENZVERWALTER
Wann trat die objektive Zahlungsunfähigkeit oder die rechtliche Überschuldung ein?
Wer hatte frühzeitig Kenntnis von Umständen, die den sicheren Schluss auf die Zahlungseinstellung (§ 17 Abs 2 Satz 2 InsO) begründen? Welche Rechtshandlungen waren tatsächlich gläubigerbenachteiligend?
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand. Komplexe rechtliche Fragen muss der Insolvenzverwalter nicht vollumfänglich ohne Hilfe beantworten.
Wir beraten und vertreten Insolvenzverwalter seit vielen Jahren. Einen hohen Mehrwert für alle Verfahrensbeteiligten ermöglichen wir durch hohe Qualifikation, Erfahrung, moderne Technologie und jedem Einzelfall angepasste Vergütungsmodelle, die noch vor Beauftragung vereinbart werden, so dass Kosten erst entstehen, wenn wir auch tatsächlich tätig werden.
Eine ausführliche Erläuterung der Tätigkeiten und der sich im Rahmen der Begutachtung stellenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen findet sich hier: (Karrenstein, ZInsO 2021, 1668).
Höchstrichterliche Rechtsprechung und wesentliche Gesetzesänderungen finden umgehend Berücksichtigung. Über wichtige Entscheidungen berichten wir unter Aktuelles.
Das schriftliche Gutachten soll den Insolvenzverwalter in die Lage versetzen, die nur mit Spezialkenntnissen und hoher Expertise erkennbaren Rechte der Masse zu kennen und im Wissen der zur Zeit der Begutachtung erkennbaren Risiken, diese selbständig außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.