Beratung für Geschäfts­führer

Insolvenzrecht für Geschäftsleiter und Gesellschafter: Von der Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen über die Sanierung bis zum Insolvenzantrag. Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle insolvenzrechtlichen Belange.

Ihre Herausforderungen sind unsere Spezialität

Als Geschäftsleiter oder Gesellschafter sehen Sie sich möglicherweise Anfechtungs- oder Haftungsansprüchen ausgesetzt oder mit den komplexen Herausforderungen einer Unternehmenskrise konfrontiert. Karrenstein Glaser bietet Ihnen in allen insolvenzrechtlichen Belangen die Beratung, die Sie suchen – mit Expertise, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

  • Sanierung und Restrukturierung: Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Betrieb wieder auf Kurs zu bringen und nachhaltige Lösungen zu finden, um Ihr Unternehmen zu stabilisieren.
  • Anfechtungsansprüche abwehren: Ob Anfechtung von Gesellschafterdarlehen nach § 135 InsO oder andere Transaktionen, die der Insolvenzverwalter anficht – wir verteidigen Ihre Position mit profundem Wissen, viel Geschick und Durchsetzungsvermögen
  • Haftungsansprüche abwehren: Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um die Begrenzung Ihrer persönlichen Haftung geht und bieten Ihnen Strategien zur Vermeidung oder Minimierung von Haftungsfällen.
  • Insolvenzantrag & Eigenverwaltung: Auch wenn die Sanierung nicht mehr außerhalb eines Insolvenzverfahrens gelingen kann, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Insolvenzantrages und navigieren Sie sicher durch das Insolvenzverfahren – auch in Eigenverwaltung – mit der Chance für einen Neustart. Wir sind Experten für Neuanfänge.

Maßgeschneiderte Lösungen mit Einfühlungsvermögen

Unsere Beratung und Prozessführung sind darauf ausgerichtet, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Wir erkennen, dass jede Unternehmenssituation einzigartig ist, und bieten daher:

  • Persönliche Beratung: Von der ersten Konsultation bis zur finalen Lösung Ihres Problems stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Wir legen großen Wert auf ein vertrauensvolles und offenes Beratungsverhältnis
  • Flexible Strategien: Wir analysieren Ihre spezifischen Herausforderungen, entwickeln Strategien an denen wir nicht stoisch festhalten. Wir kennen die Rechtsprechung und prägen sie, um das beste Ergebnis für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Unsere Beratung umfasst sowohl präventive Maßnahmen als auch reaktive Strategien, um Ihre Interessen zu schützen.

Vertrauen Sie auf unsere tiefgehende Expertise und unser Engagement, um Sie durch das weite Feld des Insolvenzrechts zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Situation zu besprechen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die Ihre Geschäftsinteressen schützt und fördert. Wir stehen bereit, um Ihnen in jeder Phase der Unternehmenskrise beizustehen.

Ablauf und erste Schritte der Mandatsaufnahme

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir klären wichtige Fragen, wie die Dringlichkeit einer möglichen Insolvenzantragstellung, alternative Sanierungsoptionen und die Risiken für die Geschäftsführung.

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen. Sie schildern uns den Sachverhalt und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Kosten entstehen bis hierin für Sie nicht.

Sobald alle wichtigen Fragen geklärt sind und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, leiten wir alle notwendigen rechtlichen Schritte ein. Wir informieren Sie fortlaufend über den weiteren Ablauf und stimmen Korrespondenz eng mit Ihnen ab. Transparenz und individuelle Betreuung stehen im Vordergrund.

Nach der Mandatsaufnahme analysieren wir Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, ganz egal, ob es um die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche, Prozessführung, Vergleichsverhandlungen oder eine Insolvenzberatung geht. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz, der Ihre Interessen widerspiegelt.

Wir agieren, antizipieren und reagieren. Einmal eingeschlagene Wege müssen nicht stoisch verfolgt werden, wenn das Ziel aus den Augen verloren geht. Bis zur Beendigung des Mandats stehen wir daher schützend vor Ihnen und sichern Ihre Interessen. Wir navigieren Sie sicher – auch wenn sich neue Hindernisse in den Weg stellen.

Transparente Kosten

Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich.

Maßgeschneiderte Rechtsberatung: Individuelle Lösungen für Ihren Neustart

Experten für Neuanfänge: Ihre Partner in der Insolvenzberatung

Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. (FH)

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger, Vermieter und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich. Die Begleitung zahlreicher unternehmerischer Entscheidungsprozesse mit engem wirtschafts-, insolvenz- und gesellschaftsrechtlichem Bezug sind Grundlage für seine qualifizierte Beratungstätigkeit.

Rechtsanwalt

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Gründer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter außergerichtlich und gerichtlich. Sein vertieftes Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und Fehlentscheidungen basiert auf der betriebswirtschaftlichen und juristischen Analyse, Bewertung und Begleitung von zahlreichen Sanierungs- und Insolvenzfällen auch in einer namhaften Insolvenzverwalterkanzlei.

Insights & Lösungen: Aktuelles rund um Insolvenzrecht

Der erste Schritt: Jetzt beraten lassen

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