Das Verhältnis von Vermieter und Mieter wird durch die Gesetzgebung zahlreichen Spannungen ausgesetzt. Damit begegnet der Vermieter zunehmenden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Forderungen.
Beratung für Vermieter.
Zahlreiche zivilrechtliche Bestimmungen werden gerade in Berlin durch immer neue auch landesrechtliche Bestimmungen beeinflusst. Vermietung ist und wird immer mehr zu einer komplexen Leistung. Zahlreiche Bestimmungen neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches können betroffen sein:
MietenWoG Bln (Mietendeckel)
Datenschutzgrundverordnung
Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)
WoBindG
NMV1970
Wohnungsaufsichtsgesetz – WoAufG Bln
und viele mehr
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Vermieter, Immobilienverwalter oder Fondsgesellschaften in allen Bereichen des Mietrechts. Zu unserem Mandanten gehören auch Mieter von Gewerbeimmobilien.
Effektive Vertretung.
Wenn möglich, ziehen wir die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten durch präventive Beratung vor. Wir bieten Ihnen:
Seminare zur Schulung Ihrer Mitarbeiter zur Verbesserung der Rechtssicherheit von
Mietverträgen
Protokollen
Mietsicherheiten
Vertragsergänzungen
Mieterhöhungen
Vergleichen
Korrespondenz
Konzepte zur Optimierung der Mahnläufe
Fortlaufende Beratung als externe Rechtsabteilung
Prozessführung.
Sollte es doch zu einem Streit kommen, setzen wir Ihre Interessen durch.
Wir beraten Sie auch beim Erwerb Ihrer Beteiligung oder Immobilie. Dazu gehört die sorgfältige Prüfung der rechtlichen Risiken (Due Dilligance) einschließlich steuerlicher Auswirkungen von Share- oder Asset Deal.
Senden Sie uns eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf: 030 797 484 53