INSOLVENZANFECHTUNG
Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Vertretung von Anfechtungsgegnern, Geschäftsführern und Insolvenzverwaltern, sind wir Spezialisten für Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung. Jeder Fall ist anders – das wissen wir. Daher analysieren wir den Sachverhalt und ermitteln – wenn möglich – die für die Abwehr von Ansprüchen aus Anfechtung notwendigen Erkenntnisse. Eigens entwickelte Analysetools, unser Erfahrungsschatz und die Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung sowie Literatur gewährleisten die optimale Vertretung Ihrer Interessen.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners bestmöglich zu verwerten. Er ist daher berechtigt und verpflichtet, Rückgewähransprüche aus Insolvenzanfechtung bzw. Anfechtungsansprüche geltend zu machen. Als Anwälte für Insolvenzanfechtung kennen wir die Schwachstellen und wissen wie ein Rechtsstreit vermieden und Ansprüche bestmöglich abgewehrt werden.
Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Anfechtungstatbestände: