Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit

Unsere Gutachten bieten klare Entscheidungsgrundlagen für strittige Fragen zur Zahlungsunfähigkeit. Objektiv, belastbar und rechtlich präzise.

Fundierte Gutachten – rechtssicher, objektiv, präzise & belastbar.


Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit sind ein zentrales Instrument, um insolvenzrechtliche Fragestellungen zu klären und gerichtliche oder außergerichtliche Entscheidungen treffen zu können. Karrenstein Glaser begutachtet objektiv, ermittelt den Sachverhalt, legt die Tatsachengrundlagen dar und dokumentiert diese.

Auch potentielle Ansprüche werden als Substrat der Feststellungen ausführlich votiert. Der Umfang und die Risiken, die mit der Durchsetzung von Ansprüchen verbunden sind, werden klar benannt und schaffen auch im Umfeld einer sich wandelnden Rechtsprechung sichere Entscheidungsgrundlagen.

Leistungen:

  • Analyse der Liquiditätslage: Wir prüfen die finanziellen Verhältnisse detailliert und erstellen eine transparente Liquiditätsbilanz.
  • Forensischer Analyse von Beweisanzeichen: Oft liefert erst die Analyse von Geschäftsunterlagen, die Auswertung von Korrespondenz und des Zahlungsverkehrs ein tiefes Verständnis über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Finden die objektiven Feststellungen Bestätigung in den Sachverhalten, die sich den beteiligten Verkehrskreisen offenbarten?
  • Objektive Bewertung: Unsere Gutachten haben den Anspruch, höchste Ansprüche an Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit zu erfüllen.
  • Verteidigung und Beweissicherung: Unsere Gutachten dienen der Aufklärung. Sie bilden eine Entscheidungsgrundlage und können – nach ihrem objektiven Ergebnis – der Durchsetzung Ihrer Rechte dienen. Wunschergebnisse liefern wir nicht.
  • Votum: Auf Basis unserer Analysen geben wir Handlungsempfehlungen.

Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Präzision.

Ablauf und erste Schritte der Mandatsaufnahme

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir klären wichtige Fragen, wie die Dringlichkeit einer möglichen Insolvenzantragstellung, alternative Sanierungsoptionen und die Risiken für die Geschäftsführung.

In einem ersten Gespräch verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen. Sie schildern uns den Sachverhalt und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen können. Kosten entstehen bis hierin für Sie nicht.

Sobald alle wichtigen Fragen geklärt sind und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, leiten wir alle notwendigen rechtlichen Schritte ein. Wir informieren Sie fortlaufend über den weiteren Ablauf und stimmen Korrespondenz eng mit Ihnen ab. Transparenz und individuelle Betreuung stehen im Vordergrund.

Nach der Mandatsaufnahme analysieren wir Ihr Anliegen. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, ganz egal, ob es um die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche, Prozessführung, Vergleichsverhandlungen oder eine Insolvenzberatung geht. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Lösungsansatz, der Ihre Interessen widerspiegelt.

Wir agieren, antizipieren und reagieren. Einmal eingeschlagene Wege müssen nicht stoisch verfolgt werden, wenn das Ziel aus den Augen verloren geht. Bis zur Beendigung des Mandats stehen wir daher schützend vor Ihnen und sichern Ihre Interessen. Wir navigieren Sie sicher – auch wenn sich neue Hindernisse in den Weg stellen.

Transparente Kosten

Die Kosten für unsere Leistungen berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Aufwand. Diesen Aufwand schätzen wir im ersten Beratungsgespräch zuverlässig ein. Sollten diese Vergütungsmodelle in besonderen Situationen nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein, sind auch weitere Vergütungsmodelle möglich.

Maßgeschneiderte Rechtsberatung: Individuelle Lösungen für Ihren Neustart

Experten für Neuanfänge: Ihre Partner in der Insolvenzberatung

Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. (FH)

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger, Vermieter und Unternehmer außergerichtlich und gerichtlich. Die Begleitung zahlreicher unternehmerischer Entscheidungsprozesse mit engem wirtschafts-, insolvenz- und gesellschaftsrechtlichem Bezug sind Grundlage für seine qualifizierte Beratungstätigkeit.

Rechtsanwalt

Berät und vertritt Insolvenzverwalter, Gründer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter außergerichtlich und gerichtlich. Sein vertieftes Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und Fehlentscheidungen basiert auf der betriebswirtschaftlichen und juristischen Analyse, Bewertung und Begleitung von zahlreichen Sanierungs- und Insolvenzfällen auch in einer namhaften Insolvenzverwalterkanzlei.

Insights & Lösungen: Aktuelles rund um Insolvenzrecht

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