Haftung von Geschäftsführern.
Voraussetzungen, Fristen, Kosten.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für Zahlungen, die er nach dem Eintritt der Insolvenzreife noch leistet. Die Abwehr und Geltendmachung solcher Haftungsansprüche stellen ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Die persönliche Haftung, Fragen, wann möglicherweise eine Haftungsbefreiung in Betracht kommt, welche Haftungsfristen (Verjährung) zu beachten sind, ob ein Ausschluss der Haftung möglich ist oder die D&O Versicherung für den Schaden aufkommt sowie zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, sind für den Geschäftsführer der GmbH in der Insolvenz von höchster persönlicher Relevanz.
Wir sind Experten für Geschäftsführerhaftung.